Aufgaben von Blitzschutzsystemen:
Die Einrichtung von Blitzschutzsystemen, haben die Aufgabe Menschen, sowie deren Häuser, sowie auch andere Gebäude vor den Folgen von Blitzeinschlägen zu schützen, zu dem wird unterschieden zwischen äußerem und innerem Blitzschutz,in jedem Fall ist es notwendig beide Schutzeinrichtungen einzusetzen, um einen Bestmöglichen Schutz zu erzielen.
Er hat die Aufgabe, bei einem direkten Blitzeinschlag, sowie zeitlichen Einschlägen in Gebäuden, den Strom der durch den Blitz entsteht, zur Erde abzuleiten, durch ein äußeres Blitzschutzsystem sollen Schäden, wie etwa
Brand und Zerstörung , sowie der Schutz des Menschen gewährleistet werden. Der äußere Blitzschutz sollte nur von Blitzschutzfachkräften ausgeführt werden. Verpflichtet zur Einrichtung eines äußeren Blitzschutzsystems sind zum Beispiel: Schulen, Hochhäuser, Kindergärten und Krankenhäuser. Dies ist in der Landesbauordnung festgelegt. Für Einfamilienhäuser besteht in den meisten Fällen zwar keine Pflicht für ein äußeres Blitzschutzsystem, aber es ist durchaus ratsam. Gerade, wenn auf Dächern Fotovoltaik oder Thermischer Solaranlagen installiert sind, besteht erhöhte Einschlaggefahr.